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20. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende der Steuerpflicht
• Beginn und Ende einer Steuerbefreiung:
- Beginn (1396-1399): Erfordernis des Erstellens einer „Entstrickungsrechnung" mit Gegenüberstellung der Buchwerte und gemeinen Werte
- Ende (1400 f.): Erstellung einer Eröffnungsbilanz mit Ansatz der gemeinen Werte
- bei anteiligem Eintritt einer bislang teilweise persönlich befreiten Körperschaft in volle Steuerpflicht (1402): anteilige Aufwertung von Wirtschaftsgütern
• Auflösung/Abwicklung einer Körperschaft (1403-1432)
- „gewisse" Analogie zum Tatbestand des § 24 EStG 1988
- Anwendung für unter § 7 Abs. 3 (1404) und für nicht darunter (1405) fallende Körperschaften
- Darstellung der Auflösungstatbestände (1406 f.), z. B. gesetzliche Auflösungsgründe nach AktG
- Scheinabwicklung führt nicht zu den Rechtsfolgen der Liquidationsbesteuerung (1408) - Abbruch der Liquidation führt wieder zum „Normalrhythmus" der Veranlagung (1409)
S. T 21- dreijähriger Liquidationszeitraum über Antrag verlängerbar (1413)
- Liquidationseröffnungsbilanz (1415): steuerliche Bilanzwerte des letzten Jahresabschlusses
- Liquidationsschlussbilanz (1417): Darstellung des zur Verteilung kommenden Endvermögens (liquide Mittel)
- Verteilung des Abwicklungserlöses über Höhe der ursprünglichen Einlage (1430):