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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite 5

Weitere Liberalisierung des Mietrechtes

Die wesentlichen Änderungen per 1. 1. 2002

Günther Feuchtinger

Seit gibt es im Mietrecht einige wesentliche Änderungen (Mietrechtsnovelle 2001, BGBl. I Nr. 161/2001), wobei ein weiterer Schritt zur Liberalisierung dieser Materie vorgenommen wurde. Kernstück dieser Reform ist die Herausnahme von einigen Mietgegenständen aus dem (Teil-)Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG). Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die geltende Rechtslage, die wesentlichsten Änderungen und deren praktischen Auswirkungen.

1. EinleitungNeben der Mietrechtsnovelle wurde auf Grund eines separaten Antrages auch eine „Wohnrechtsnovelle" (BGBl. I Nr. 162/200 verabschiedet . Die dortigen Änderungen betreffen hauptsächlich die Möglichkeit der Bildung von Wohnungseigentum an Bestandobjekten von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften und die diesbezüglichen Änderungen der Rahmenbedingungen, die Änderung des Bundesgesetzes über die steuerlichen Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues sowie die Erweiterung des Ausnahmetatbestandes für Hausbesorger vom Arbeitszeitgesetz. Mein Beitrag beschränkt sich auf die Darstellung der wesentlichsten Neuerungen des Mietrechtsgesetzes.

2. Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und Befristungsmöglichkeiten

2.1. Anwendungsbereich

Das Mietrechtsgesetz (MRG) ist eine jener ungeliebten Rechtsmaterien, die sich du...

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