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18. Einkunftsarten
• Außer nichtselbständiger Arbeit und freiberuflicher Tätigkeit (§ 22 Abs. 1 EStG 1988) alle Einkunftsarten möglich, bei § 7-Abs.-3-Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb (1239, 1240)
• Einzelne Einkunftsarten (1245-1250)
• Besonderheiten bei Betrieben gewerblicher Art, beschränkter Steuerpflicht, Privatstiftungen, Vereinen, gemeinnützigen Bauvereinigungen (1251-1256)
• Körperschaftsteuer bei Nachlassvermögen (1257)