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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite T 19

17. Nichtabzugsfähige Aufwendungen

• Aufwendungen für Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke (1192)

• Abzugsverbote, die § 20 EStG 1988 entsprechen (1193-1199), z. B. Angemessenheitsprüfung oder Repräsentationsaufwendungen: weitgehend Verweise auf die entsprechenden RZ der EStR 2000

• Weit gefasste Definition des Begriffes „Aufsichtsratsvergütung" (1200 f.)

• Aufwendungen i. Z. m. nicht steuerpflichtigen/endbesteuerten Einnahmen (1202-1219)

- Geltungsbereich für nationale Beteiligungen (1204 ff.) und internationale Schachtelbeteiligungen (1207 f.)

- Erfordernis eines objektiven und kausalen Zusammenhangs (1202)

- Abzugsverbot unabhängig vom tatsächlichen Anfall steuerfreier Einnahmen (1205); Unbeachtlichkeit der Motivation des Beteiligungserwerbs (1206)

- Unzulässigkeit einer anteiligen pauschalen Zinsenaufteilung von Krediten auf Finanzierung steuerfreier Einkünfte (1210)

- Schuldzinsenabzug bei (steuerpflichtiger) Beteiligungsveräußerung; Gleichheitswidrigkeit der Außerachtlassung von eindeutig für den Beteiligungserwerb aufgewendeter Schuldzinsen (1211)

Berücksichtigung des Schuldzinsenabzugs durch betragsmäßige Saldierung: Abzug solcher Zinsen vom Veräußerungsgewinn, die den Betrag der steuerfreien Beteiligungserträge übersteigen (1212)

- Abzugsverbo...

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