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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite T 19

19. Sonderfragen

• Kreditinstitute (1260-1279)

- Zuführungen zur Haftrücklage sind nach dem steuerneutral; bei verschmelzender Umwandlung auf den ausländischen Hauptgesellschafter: AuflösungS. T 20 Teil des Übergangsgewinnes mit Dreijahresverteilung - § 9 Abs. 3 UmgrStG (1267)

- Überparibeträge von Wertpapieren sind passiv abzugrenzen und auf die Laufzeit zu verteilen (1273)

• Versicherungsunternehmen (1280-1326)

- Für Schwankungsrückstellungen muss die Standardabweichung mindestens 5 Prozentpunkte betragen. Bagatellklausel: Die Eigenbehaltsprämie der letzten drei Geschäftsjahre muss 146.000 € übersteigen (1285), Prämienüberträge: Grundsätzlich Einzelberechnung gefordert (1291)

- Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle: Ansatz von 80% des Teilwertes (1296)

- Verwaltungskostenrückstellung bei Pensionskassen abzugsfähig (1326)

• Genossenschaften (1327-1345):

- Aktive Preispolitik (1334) - Warenrückvergütung (1335-1344)

• Gemeinnützige Bauträger (1346-1365)

- Steuerpflichtiger Bereich: Bildung eines Rechnungskreises (1348 f.)

- Eigenkapitalrücklage (1359-1369): Bildung - Berechnung - ausführliches Beispiel

• Betriebe gewerblicher Art (1366-1379)

- Abgrenzung zur Trägerkörperschaft (1367-1374)

- Kapitalgesellschaften in...

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