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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite T 18

15. Sonderausgaben

• Renten und dauernde Lasten, Steuerberatungskosten, Zuwendungen des § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988, bei § 7-Abs.-3-Körperschaften: Geldspenden und nichtabzugsfähige Aufwendungen; Verlustabzug (1176, 1177)

• Mantelkauf (1178-1189)

- Änderung der organisatorischen Struktur: Ersetzung der Leitungs- und Verwaltungsfunktionen (1180)

- Änderung der wirtschaftlichen Struktur: Neue wirtschaftliche Einheit bzw. zusätzliche wirtschaftliche Einheit in einer anderen Branche, wenn gegenüber bisheriger erheblich (mindestens 75%) überwiegend; bisherige Einheit quantitativ um zumindest das Dreifache oder kurzfristig qualitativ erweitert (1181)

- Änderung der Gesellschafterstruktur: Wenn mehr als 75% der Vorstruktur geändert (1182)

- Voraussetzung: entgeltliche Grundlage, Änderungen in kurzen Zeiträumen sind Indiz; wirtschaftliche Vergleichbarkeit der betrieblichen Sphäre vor und nach der Änderung: wenn die Parameter auf ein nicht unwesentliches Ausmaß (25% und weniger) abgesunken sind (1183)

- Ausnahmen vom Untergang des Verlustvortragsrechtes: Sanierungszwecke (§ 8 Abs. 4 Z 2 KStG1988); wesentlicher Anteil der Arbeitnehmerschaft bei mindestens 25%; zur Arbeitsplatzerhaltung (gem. § 4 Abs. 2 UmgrStG) und zwecks Rationalisierung und Erzielung von Syn...

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