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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite 67

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2002

(BMF) - In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden.

Für das Jahr 2002 gelten für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen folgende monatliche Regelbedarfsätze:

Altersgruppe 0 bis 3 Jahre 152 €

bis 6 Jahre 194 €

bis 10 Jahre 250 €

bis 15 Jahre 288 €

bis 19 Jahre 338 €

bis 28 Jahre 426 €

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfssätze wird auf die Ausführungen in den Rz. 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002), verwiesen. ( GZ 07 0104/2-IV/7/01)

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