Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2002
(BMF) - In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden.
Für das Jahr 2002 gelten für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen folgende monatliche Regelbedarfsätze:
Altersgruppe 0 bis 3 Jahre 152 €
bis 6 Jahre 194 €
bis 10 Jahre 250 €
bis 15 Jahre 288 €
bis 19 Jahre 338 €
bis 28 Jahre 426 €
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfssätze wird auf die Ausführungen in den Rz. 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002), verwiesen. ( GZ 07 0104/2-IV/7/01)