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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite R 12
Wassergebühren
• Wassergebühren, Abwassergebühr und Umweltabgabe - (§ 11 Abs. 1 WVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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