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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite 22

Ausschluss vom Vorsteuerabzug für Kleinbusse EU-widrig

EuGH bringt Verordnung zu „Fiskal-LKW" zu Fall

(APA) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 8. Jänner, Rs. C-409/99, die Beschränkung der Vorsteuerabzugsfähigkeit für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge aufgehoben. Damit verliert die mit in Kraft getretene Verordnung des Finanzministeriums über „Fiskal-LKW" ihre Gültigkeit und es müsse zur Rechtslage vor Österreichs EU-Beitritt zurückgekehrt werden, gibt die Wirtschaftskammer Österreich bekannt. Die Aufhebung der Verordnung über „Fiskal-LKW" hat sich bereits im vorigen November abgezeichnet, als der Generalanwalt des EuGH die Einschränkung des Vorsteuerabzugs für „nicht EU-konform" erklärt hat.

„Dies bedeutet, dass in allen noch nicht rechtskräftigen Verfahren die Finanzbehörden nun an die Entscheidung des EuGH gebunden sind", gab Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl bekannt. Zahlreiche heimische Betriebe könnten jetzt die abgeführte Mehrwertsteuer für „Fiskal-LKW", die sie in den vergangenen fünf Jahren erworben hätten, zurückverlangen.

Um für die Umsetzung des EuGH-Urteils zu einer einvernehmlichen Lösung im Interesse der Wirtschaft zu finden, will Leitl Gespräche mit dem Finanzministerium aufnehmen.

Keine Auswirkung hat das EuGH-Urteil allerdings fü...

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