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Artikel II Änderung der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992 und ab 1993
Änderung der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992 und ab 1993
Zu § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:
Die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992 und ab 1993, BGBl. Nr. 642/1992, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 423/1998) wird wie folgt geändert:
Folgender § 8 wird angefügt:
„§ 8. Die Verordnung ist letztmalig für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem enden, anzuwenden."