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SWK 31, 1. November 2001, Seite 181

Artikel VÄnderung des Umsatzsteuergesetzes 1994

Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994

Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2001, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 1 Z 10 lit. b lautet:

„b) die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Österreichischen Post Aktiengesellschaft;"

EB: Durch das Postgesetz 1997 wurden die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten des Postwesens auf die Österreichische Post Aktiengesellschaft übertragen.

2. § 6 Abs. 4 Z 1 lautet:

„1. der in Abs. 1 Z 8 lit. f bis j, in Abs. 1 Z 20 und der in Abs. 1 Z 21 angeführten Gegenstände;"

EB: Nach dem Erkenntnis des Zl. 99/16/0302, ist auch die Einfuhr von Zahnersatz steuerfrei. Daraus ergibt sich auch die Steuerfreiheit des innergemeinschaftlichen Erwerbes von Zahnersatz.

3. § 19 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich lautet:

„-der Leistungsempfänger Unternehmer ist."

EB: Anpassung an Artikel 21 Abs. 1 lit. b der 6. EG-Richtlinie.

Nach der 6. EG-Richtlinie ist beim Übergang der Steuerschuld keine Einschränkung auf inländische Leistungsempfänger vorgesehen.

4. § 24 a Abs. 4 entfällt.

EB: Der Übergang der Steuerschuld hat bei Leistungsempfängern, die gemäß § 12 Abs. 3 nicht zum Vorsteuerabzug berechtig...

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