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Artikel VIÄnderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft
Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft
Auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:
Die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft, BGBl. II Nr. 54/2001, wird wie folgt geändert:
S. S 7641. Im § 4 erhält der bisherige Absatz 5 die Bezeichnung „(4)".
2. Im § 6 Abs. 4 tritt an die Stelle des Wertes „24.000 Euro" der Wert „24.200 Euro".
3. Im § 13 Abs. 1 entfällt der letzte Satz; der nach Abs. 1 als Abs. 3 bezeichnete Absatz enthält die Bezeichnung „(2)".
4. Im § 14 wird folgender zweiter Satz angefügt:
„§ 6 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. xxx/2001 ist bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 2002 bis einschließlich 2005 anzuwenden."