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Artikel XIÄnderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Künstlern und Schriftstellern
Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Künstlern und Schriftstellern
Auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 und des § 14 Abs. 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 wird verordnet:
Die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Künstlern und Schriftstellern, BGBl. II Nr. 417/2000, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 2 tritt an die Stelle des Wertes „120.000 S" der Wert „8.725 A".
2. In § 2 Abs. 3 tritt an die Stelle des Wertes „14.400 S" der Wert „1.047 A".
3. Der bisherige Text des § 4 erhält die Bezeichnung „(1)"; als Absatz 2 wird angefügt:
„(2) § 2 Abs. 2 und 3, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. xxx/2001, ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden."