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EuGH: Steuersatz Wein
• Mehrwertsteuer: Ermäßigter Steuersatz auf Wein etc. unzulässig
Urteilstenor des EuGH:
„Die Portugiesische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 12 und 28 Abs. 2 der 6. MwSt-RL verstoßen, indem sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5% auf Umsätze mit den in den Punkten 1.8, 2.11 und 3.8 der Liste I im Anhang zum portugiesischen Mehrwertsteuergesetz aufgeführten Gegenständen, darunter Weine, zur Erforschung alternativer Energien bestimmte Maschinen und Ausrüstungsgegenstände sowie landwirtschaftliche Geräte und Ausrüstungsgegenstände, aufrechterhalten hat."
( Kommission/Portugal, Vertragsverletzungsverfahren)