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SWK 31, 1. November 2001, Seite 108

EuGH: Steuersatz Wein

Mehrwertsteuer: Ermäßigter Steuersatz auf Wein etc. unzulässig

Urteilstenor des EuGH:

„Die Portugiesische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 12 und 28 Abs. 2 der 6. MwSt-RL verstoßen, indem sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5% auf Umsätze mit den in den Punkten 1.8, 2.11 und 3.8 der Liste I im Anhang zum portugiesischen Mehrwertsteuergesetz aufgeführten Gegenständen, darunter Weine, zur Erforschung alternativer Energien bestimmte Maschinen und Ausrüstungsgegenstände sowie landwirtschaftliche Geräte und Ausrüstungsgegenstände, aufrechterhalten hat."

( Kommission/Portugal, Vertragsverletzungsverfahren)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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