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Artikel VIIIÄnderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern
Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern
Auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 und des § 14 Abs. 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 sowie des § 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung wird verordnet:
Die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern, BGBl. II Nr. 228/1999, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 1 tritt an die Stelle des Wertes „50.000 S" der Wert „3.630 €".
2. Der bisherige Text des § 6 erhält die Bezeichnung „(1)"; als Absatz 2 wird angefügt:
„(2) § 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. xxx/2001 ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden."