Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 2001, Seite 766

Artikel XVÄnderung der Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden

Änderung der Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden

Auf Grund des § 187 des Finanzstrafgesetzes wird verordnet:

Die Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden, BGBl. Nr. 290/1958, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 607/1982, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 tritt jeweils an die Stelle des Wertes von „120.000 S" der Wert von „12.000 €".

2. Im § 2 wird folgender zweiter Satz angefügt:

㤠1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. xxx/2001 tritt am in Kraft."

Daten werden geladen...