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Änderung der Verordnung betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen
(BMF) -Auf Grund des § 47 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen, BGBl. II Nr. 55/2001, wird wie folgt geändert:
Im § 3 Abs. 2 lautet der erste Satz:
„(2) Abweichend von Abs. 1 hat bei Vorliegen von Bezügen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung oder von Bezügen und Vorteilen aus inländischen Pensionskassen die gemeinsame Versteuerung immer von jener Stelle zu erfolgen, die eine Pension oder einen Vorteil aus einem früheren Dienstverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 oder 2 auszahlt."