Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel XIVÄnderung der Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird
Änderung der Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird
Auf Grund des § 21 Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes 1994 wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995, wird wie folgt geändert:
1. Im Art. I § 3 Abs. 2 tritt an die Stelle des Wertes „5. 000 S" der Wert „360 €" und an die Stelle des Wertes „500 S" der Wert „36 €".
2. Im Art. II wird als Abs. 3 wird angefügt:
„(3) Art. 1 § 3 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. xxx/2001 ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, die in das Kalenderjahr 2002 fallen."