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SWK 31, 1. November 2001, Seite R 107

EuGH: Vorsteuer Unternehmensübertragung

Mehrwertsteuer: Vorsteuerabzug bei nichtsteuerbarer Unternehmensübertragung

Urteilstenor des EuGH:

„Hat ein Mitgliedstaat von der in Art. 5 Abs. 8 der 6. MwSt-RL vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, sodass die Übertragung eines Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens so behandelt wird, als ob keine Lieferung von Gegenständen vorliegt, so gehören die Ausgaben des Übertragenden für die Dienstleistungen, die er zur Durchführung der Übertragung in Anspruch nimmt, zu seinen allgemeinen Kosten; sie weisen damit grundsätzlich einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit seiner gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit auf. Führt der Übertragende sowohl Umsätze aus, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht, kann er deshalb gemäß Art. 17 Abs. 5 der 6. MwSt-RL nur den Teil der Mehrwertsteuer abziehen, der auf den Betrag der erstgenannten Umsätze entfällt. Weisen jedoch die verschiedenen Dienstleistungen, die der Übertragende für die Durchführung der Übertragung in Anspruch genommen hat, einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit einem klar abgegrenzten Teil seiner wirtschaftlichen Tätigkeit auf, sodass die Kosten dieser D...

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