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Artikel IÄnderung des Einkommensteuergesetzes
Änderung des Einkommensteuergesetzes
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2001, wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 Abs. 1 Z 22 lit. a tritt an die Stelle der Wortfolge „dem II., III. und V. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 1992, BGBl. Nr. 422" die Wortfolge „dem 2., 3. und 5. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001, BGBl. I Nr. 31/2001".
EB: Mit Wirksamkeit ab wurde das Heeresgebührengesetz 1992 durch das Heeresgebührengesetz 2001, BGBl. I Nr. 31/2001, ersetzt. Verweise auf einzelne Hauptstücke dieses Gesetzes sollen daher angepasst bzw. richtig gestellt werden.
2. Im § 3 Abs. 2 tritt an die Stelle des Klammerausdruckes „(V. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 1992) der Klammerausdruck „(5. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001)".
EB: Siehe Erläuterungen zu Z 1.