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SWK 31, 1. November 2001, Seite T 179
Artikel IIÄnderung des Körperschaftsteuergesetzes
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Das Körperschaftsteuergesetz, BGBl. Nr. 401/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2001, wird wie folgt geändert:
1. § 22 Abs. 4 entfällt.
2. Im § 26 a wird als Abs. 15 angefügt:
„(15) § 22 Abs. 4 ist letztmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2001 anzuwenden."
EB: Im Zuge des EuroStUG 2001 wurde auf die Einkommensrundung des § 33 EStG verzichtet, übersehen wurde die Rundung des § 22 Abs. 4 KStG, von der nun ebenfalls ab 2002 abgesehen werden soll.