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SWK 31, 1. November 2001, Seite T 199

Artikel XÄnderung des Straßenbenützungsabgabengesetzes

Änderung des Straßenbenützungsabgabengesetzes

Das Straßenbenützungsabgabegesetz, BGBl. Nr. 629/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2001, wird wie folgt geändert:

1. Im § 3 Abs. 2 c entfallen die Z 6 und 7.

EB: Mit dem Euro-Steuerumstellungsgesetz 2001 wurden die Tarife des Straßenbenützungsabgabegesetzes von Schillingbeträgen auf Eurobeträge umgestellt. Dabei ist ein Redaktionsversehen unterlaufen, das mit der vorliegenden Novelle beseitigt werden soll.

2. Im § 3 Abs. 2 d wird folgende Z 4 angefügt:

„4. für ein Kalenderjahr das Zehnfache der Abgabe gemäß Z 3."

EB: Siehe Erläuterungen zu Z 1.

3. Im § 3 erhalten die Abs. 3 und 4 die Bezeichnung Abs. 4 und 5; als Abs. 3 wird eingefügt:

„(3) Kraftfahrzeuge der Kategorie EURO I (EURO II) sind solche, die nachweislich bei den Emissionen der gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel die in Zeile A (in Zeile B) der Tabelle in Abschnitt 8.3.1.1 des Anhanges I der Richtlinie 88/77/EWG des Rates vom zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen, ABl. Nr. L 36 vom ,...

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