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Hälftesteuersatz für Beteiligungsveräußerung auch bei mittelbar durch Mitunternehmerschaft gehaltene Anteile
(BMF) – Das Bundesministerium für Finanzen bestätigt die auch in der Literatur vertretene Rechtsauffassung, dass § 37 Abs. 4 Z 2 EStG auch dann Anwendung findet, wenn ein Mitunternehmeranteil veräußert wird und die Beteiligung i. S. d. § 37 Abs. 4 Z 2 EStG im Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft gehalten wird. (