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SWK 31, 1. November 2000, Seite T 194
Neu: Gebührengesetz 1957
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Neu: Gebührengesetz 1957 | |
Fundstelle | Inhalt |
neu (§ 14 TP 6 Abs. 5 Z 11) | Gebührenbefreiung für Eingaben im Studien- und Prüfungswesen der Universitäten, Kunsthochschulen, der Akademie der bildenden Künste in Wien und der kirchlichen theologischen Lehranstalten sowie für Eingaben an diese Einrichtungen im Bereich der Studienberechtigung |
neu (§ 14 Abs. 2 Z 6 ) | Gebührenbefreiung für Zeugnisse in Studienangelegenheiten an den zuvor genannten Einrichtungen sowie Zeugnisse dieser Einrichtungen im Rahmen der Studienberechtigung |
neu (§ 37 Abs. 6) | Umbenennung von Abs. 6 in Abs. 7 |
neu (§ 37 Abs. 8) | In-Kraft-Tretensbestimmung |