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SWK 31, 1. November 2000, Seite 194

Neu: Gebührengesetz 1957


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Fundstelle
Inhalt
neu (§ 14 TP 6
Abs. 5 Z 11)
Gebührenbefreiung für Eingaben im Studien- und Prüfungswesen der Universitäten, Kunsthochschulen,
der Akademie der bildenden Künste in Wien und der kirchlichen theologischen Lehranstalten
sowie für Eingaben an diese Einrichtungen im Bereich der Studienberechtigung
neu (§ 14 Abs. 2 Z 6 )
Gebührenbefreiung für Zeugnisse in Studienangelegenheiten an den zuvor genannten Einrichtungen
sowie Zeugnisse dieser Einrichtungen im Rahmen der Studienberechtigung
neu (§ 37 Abs. 6)
Umbenennung von Abs. 6 in Abs. 7
neu (§ 37 Abs. 8)
In-Kraft-Tretensbestimmung

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