zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 2000, Seite T 195

Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (Artikel IX des Begutachtungsentwurfes)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (Artikel IX des Begutachtungsentwurfes)
Ziffer des Begutachtungs-
entwurfes (Fundstelle)
Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf
1 (§ 5 Abs. 1 Z 1 und 2 lit. a)
Unverändert
2 (§ 5 Abs. 1 Z 2 lit. b
sublit. dd)
Im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut wurden die sublit. dd abgeändert und eine sublit. ee angefügt; die Bestimmungen lauten nunmehr wie folgt:
"dd) ab bis zum Inkrafttreten einer fahrleistungsabhängigen Maut gemäß § 1 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996:........................... 8,5 Euro, mindestens 73 Euro, höchstens 340 Euro, bei Anhängern höchstens 272 Euro;
ee) ab dem Inkrafttreten einer fahrleistungsabhängigen Maut gemäß § 1 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 12 Tonnen 5,09 Euro, mindestens 43,60 Euro;
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen oder mehr, aber weniger als 18 Tonnen 5,45 Euro;
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen oder mehr 6,17 Euro, höchstens 246,80 Euro, bei Anhängern höchstens 197,44 Euro."
3 (§ 5 A...


Daten werden geladen...