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SWK 31, 1. November 2000, Seite T 192

Körperschaftsteuergesetz 1988 (Artikel II des Begutachtungsentwurfes)


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S. T 192Körperschaftsteuergesetz 1988 (Artikel II des Begutachtungsentwurfes)
Ziffer des Begutachtungsentwurfes
(Fundstelle)
Stichwort(e)
Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf
1 (§ 5 Z 14)
Rückwirkender Entfall der Steuerbefreiung für Mittelstandfinanzierungsgesellschaften
Unverändert
2 (§ 7 Abs. 2)
Beschränkung von Verlustausgleich, Verlustverrechnung und Verlustvortrag
Der letzte Satz wurde dahin gehend umformuliert, dass § 2 Abs. 2 b EStG jedenfalls anzuwenden ist,
§ 2 Abs. 2 a EStG hingegen nur auf Einkünfte aus einer Beteiligung, wenn das Erzielen
steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht.
3 (§ 11 Abs. 2)
Eigenkapitalzuwachsverzinsung
Unverändert
4 (§ 13 Abs. 2 bis 4)
Zwischenbesteuerung bei Privatstiftungen
Der derzeit bestehende Abs. 3 wird zum Abs. 5; die Abs. 2 bis 4 wurden neu formuliert und lauten:
"(2) Privatstiftungen im Sinne des Abs. 1, die nicht unter § 5 Z 6 fallen, sind mit ausländischen Beteiligungserträgen, wenn sie den in § 10 Abs. 1 genannten vergleichbar sind und wenn für sie keine Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt, befreit.
(3) Bei Privatstiftungen, die ni...











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