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Artikel X Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes
Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes
Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, BGBl. Nr. 459/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 44/2000, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt:
„§ 2 a. Vorteile aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder mit diesem verbundenen Konzernunternehmen und Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien sind nicht in die Bemessungsgrundlagen für Entgeltfortzahlungsansprüche und Beendigungsansprüche einzubeziehen."
EB: Bisher wurden Beteiligungen an Unternehmen von Arbeitgebern trotz steuerlicher Begünstigungen den Mitarbeitern nur in einem sehr eingeschränkten Umfang gegeben. Dies deshalb, weil sie insbesondere im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Lohnnebenkosten nicht unwesentlich beeinflussen.
Im Zusammenhang mit der Kapitalmarktoffensive soll auch die Arbeitnehmerbeteiligung, vor allem aber auch die Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien durch Senkung der Lohnnebenkosten attraktiver gestaltet werden. Daher sind künftig Vorteile aus Beteiligungen und aus regelmäßig gewährten Optionen auf den Erwerb von Aktien in die Bemessungsgrundlagen weder der Entgeltfortzahlungsansprüche noch der Beendigungsansprüche einzubeziehen.
Durch diese Bet...