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SWK 31, 1. November 2000, Seite T 199

Neu: Bundeshaushaltsgesetz

Da sich im Zuge der allgemeinen Verwaltungsreform auch eine Vereinfachung von Haushaltsvorschriften als zweckmäßig erwiesen hat, wird insbesondere eine Anpassung der Zahlungsmodalitäten im Bundesbereich an die modernen elektronischen Möglichkeiten erfolgen.

Die Einführung des Euro mit erfordert entsprechende legistische Vorkehrungen, um speziell die Übergangsphase in der Haushaltsverrechnung zu erleichtern. So wird die Möglichkeit geschaffen, bereits während des Vollzuges des Bundesfinanzgesetzes 2001 von der Schilling-Verrechnung auf die Euro-Verrechnung überzugehen.

Weiters erfolgen legistische Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung des Basiszinssatzes und dem Umstand, dass es mittlerweile faktisch keine Bundesbetriebe mehr gibt.

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