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SWK 31, 1. November 2000, Seite 199

Neu: Finanzausgleichsgesetz 1997

Mit dem neuen § 22 Abs. 1 b FAG 1997 gewährt der Bund im Jahr 2000 einen einmaligen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung von Raumheizungszuschüssen, und zwar in Höhe der von den einzelnen Ländern für diesen Zweck vorgesehenen Ausgaben.

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