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SWK 31, 1. November 2000, Seite 739

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

Einbringung von Kapitalanteilen durch eine Privatstiftung gemäß Art. III UmgrStG

Die Regelung des § 17 Abs. 2 UmgrStG, wonach das Aufwertungswahlrecht auch für von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ausgenommene Steuerpflichtige gilt, bezieht sich auch auf gemäß § 5 Z 11 KStG 1988 nach Maßgabe des § 13 leg. cit. teilbefreite Privatstiftungen. Bei Einbringungen i. S. d. Art. III UmgrStG ist der Grundtenor des § 12 leg. cit. darauf ausgerichtet, dass im Einbringungsvertrag eine genaue Beschreibung der Vertragspartner, des Einbringungsstichtages, der Art und des Wertes der Sacheinlage und der Gegenleistung enthalten ist. Im Falle der Einbringung von Kapitalanteilen i. S. d. § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG in eine 100%ige Tochtergesellschaft der einbringenden Privatstiftung unter Verzicht auf die Gewährung von Anteilen gemäß § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG wird mit der Beschreibung der Anteile und der Festlegung der Entscheidung zugunsten der Bewertung mit des höheren gemeinen Wertes auch dann dem Gesetz Genüge getan, wenn der gemeine Wert am Vertragstag noch nicht exakt bekannt ist, sondern erst in der Folge feststeht. Für die übernehmende Körperschaft kommt § 18 Abs. 1 UmgrStG und für die einbringen...

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