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SWK 31, 1. November 2000, Seite T 187
Einkommensteuergesetz 1988 (Artikel I des Begutachtungsentwurfes)
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Einkommensteuergesetz 1988 (Artikel I des Begutachtungsentwurfes) | ||
Ziffer des Begutachtungsentwurfes (Fundstelle) | Stichwort(e) | Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf |
1 (§ 2 Abs. 2 b) | Verlustverrechnung und Verlustvortrag | Die Verrechnungs- und die Vortragsgrenze sind gemäß einer neuen Z 3 auf Sanierungs-, Veräußerungs-, Aufgabe- und Liquidationsgewinne nicht anzuwenden. |
neu (§ 3 Abs. 1 Z 4) | Unfallrente | Der Wegfall der lit. c bewirkt die Steuerpflicht der Unfallrenten ab (siehe auch Z 20 – § 69). |
2 (§ 6 Z 3) | Abzinsung von Verbindlichkeiten | Entfällt |
neu (§ 6 Z 16) | Leasingunternehmen | Verhinderung der Scheingewinnbesteuerung durch folgende Aktivierungsmöglichkeit: „16. Liegt der Unternehmensschwerpunkt eines Betriebes in S. T 188der Vermietung von Wirtschaftsgütern, kann der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert sämtlicher vermieteter Wirtschaftsgüter und dem Teilwert sämtlicher Forderungen aus der Vermietung als aktiver oder passiver Ausgleichsposten angesetzt werden. Als Teilwert der Forderungen ist dabei der Barwert der diskontierten Forderungen aus der Vermietung anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag darf nur dann angesetzt werden, wenn er bereits bei der Gewinnermittlung für das Wirtschaftsjahr der Eröffnung des Betriebes un... |