Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 2000, Seite 210

Artikel IV Änderung des Investmentfondsgesetzes

Änderung des Investmentfondsgesetzes

Das Investmentfondsgesetz 1993, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999, wird wie folgt geändert:

1. § 13 wird wie folgt geändert:

a) Der dritte Satz lautet:

„In diesem Fall ist vom Jahresertrag ein Betrag in Höhe der gemäß § 40 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 40 Abs. 2 sowie § 93 Abs. 3 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 darauf entfallende Kapitalertragsteuer einschließlich der Kapitalertragsteuer von Einkünften gemäß § 30 des Einkommensteuergesetzes zuzüglich gemäß § 97 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 freiwillig geleisteten Betrages auszuzahlen."

b) Im fünften Satz entfällt die Wortfolge „ § 30 Abs. 8 Z 11 lit. a und b oder".

2. § 41 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999 entfällt.

3. § 41 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/1999 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Z 1 entfällt die Wortfolge „ und der Spekulationsertragsteuer".

b) In Abs. 2 erster Satz entfällt die Wortfolge „ sowie die Spekulationsertragsteuer"

c) Abs. 2 letzter Satz lautet:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die Erhebung der auf die nachzuversteuernden Erträge und Erwerbe entfallenden Abgaben mit Verordnung pauschal festzusetzen."

4. § 42 wird wie folgt geänd...

Daten werden geladen...