zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 2000, Seite T 199

Neu: Bundesfinanzierungsgesetz

Durch die Erweiterung des Aufgabenbereiches der Bundesfinanzierungsagentur in § 2 Abs. 4 wird deren Heranziehung durch den Bundesminister für Finanzen auch bei der Gewährung von Darlehen an die Länder (§ 15 F-VG 1948, BGBl. Nr. 45) und beim Abschluss von Währungstauschverträgen für diese gemäß § 65 c des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, ermöglicht. Dadurch können Vorteile an die Länder weitergegeben werden, sofern sie – auf freiwilliger Basis – derartige Darlehen oder Währungstauschverträge in Anspruch nehmen.

Daten werden geladen...