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SWK 31, 1. November 2000, Seite 740

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Rückwirkungsfrist

UmS 14/31/00: Ist es umgründungssteuerrechtlich bedenklich, wenn die Firmenbuchanmeldung einer Verschmelzung oder einer Einbringung mit Kapitalerhöhung innerhalb der Neunmonatsfrist zur Post gegeben wurde, erst nach Ablauf der Frist beim zuständigen Firmenbuchgericht einlangte, aber vom Firmenbuch als zeitgerecht anerkannt wurde?

Antwort: Die Frage ist dem Grunde nach mit dem sog. Fristenerlass vom , AÖFV 136, beantwortet. Bei den handelsrechtlich unterlegten Umgründungen, wie es z. B. die Verschmelzung ist, gibt es keine eigenständige steuerliche Fristenregelung, sondern gilt die Maßgeblichkeit der Firmenbucheintragung. Wenn das Firmenbuch die nach Ablauf der Neunmonatsfrist einlangende Anmeldung des Verschmelzungsbeschlusses anerkennt, liegt im Sinne der Interpretation des OGH (E , 6 Ob 124/97x) zwar ein Verstoß gegen die firmenbuchrechtlichen Bestimmungen vor, mit der gerichtlichen Anerkennung wird der Vorgang aber – wie Pkt. 4.1 des Fristenerlasses bestätigt – handels- wie abgabenrechtlich saniert. Bei den nur steuerrechtlich unterlegten Umgründungen, wie es die Einbringung ist, kommt die Vorschrift des § 13 Abs. 1 UmgrStG zum Tragen, in der die steuerliche Anerkennung der Rüc...

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