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SWK 31, 1. November 2000, Seite 200

Steuertermine im November

(FLD) – Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat September 2000 bzw. für das 3. Viertel 2000 (Vorauszahlung für den Monat Oktopber 2000 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1999) sowie Sondervorauszahlung 2000 bei vierteljährlichem Vorauszahlungszeitraum;

• Kammerumlage für das 3. Viertel 2000;

• Normverbrauchsabgabe für den Monat September 2000;

• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat September 2000;

• Werbeabgabe für den Monat September 2000;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat September 2000;

• Kraftfahrzeugsteuer für das 3. Viertel 2000;

• Lohnsteuer für den Monat Oktober 2000;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Oktober 2000;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Oktober 2000;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Oktober 2000;

• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 2000;

• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 2000;

• die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 4. Viertel 2000.

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