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Zuwendung: Sozialfonds
• Zuwendungen aus dem Sozialfonds der Verwertungsgesellschaft „Staatlich genehmigte literarische Verwertungsgesellschaft reg. GenmbH" stellen Einkünfte aus selbständiger Arbeit dar und unterliegen der Einkommensteuer. - (§ 22 EStG 1988), (Abweisung)
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