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Zahlungserleichterungsansuchen
•Aus dem Vorbringen im Zahlungserleichterungsansuchen, daß „der Fiskus die Wahl zwischen einem sicheren Eingang jetzt und unsicheren Eingängen später" habe, ergibt sich der deutliche Hinweis auf die Gefährdung der Einbringlichkeit durch den Aufschub, sodaß die Voraussetzungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht gegeben sind. - (§ 212 BAO), (Abweisung)
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