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SWK 22, 1. August 1998, Seite 075

Gebäude: Bewertung

Ein durch den Abbruch eines vorhandenen Gebäudes eingeleiteter Vorgang der Neuerrichtung eines Gebäudes ist kein Anlaß für eine Artfortschreibung, auch wenn zum Bewertungsstichtag auf dem Grundstück nur mehr unbenützbare Gebäudeteile vorhanden sind. - (§ 21 Abs. 1 Z 2 Bewertungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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