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SWK 22, 1. August 1998, Seite R 75
Verfahren: Säumniszuschlag
•Wenn durch einen nicht zeitgerecht gestellten Überrechnungsantrag Säumnisfolgen entstehen, können diese nicht durch eine Nachsicht beseitigt werden. - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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