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Steuerfreiheit bei Dachbodenverkauf?
Durch den Ausbau eines Dachbodens entsteht ein neues Wirtschaftsgut
In Deutschland wurde die Steuerfreiheit des Verkaufs eines ausgebauten Dachbodens durch den BFH eindeutig bestätigt. In Österreich liegt noch keine höchstgerichtliche Entscheidung vor. Wie ist die Rechtslage daher in Österreich zu beurteilen?
Konkreter Sachverhalt
Im Jahre 1991 wird ein nicht ausgebauter Dachboden angekauft. Dieser Dachboden wird ausgebaut und nach Beendigung der Arbeiten vermietet. Im Jahre 1995 wird der Dachboden veräußert. Es stellt sich die Frage, ob gemäß § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 hinsichtlich des Gebäudeanteils Steuerfreiheit besteht.
Die Finanzverwaltung ist der Ansicht, daß „der Ausbau bzw. Umbau eines Gebäudeteiles das als solches bereits verwendbare Gebäude nicht zu einem selbst hergestellten Gebäude macht". Der Verkauf eines ausgebauten Dachbodens wäre daher nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht steuerbefreit (und verweist auf den Kommentar von Doralt zum Einkommensteuergesetz, auf die Spekulationsrichtlinien und auf eine Einzelmeinung des BMF, wiedergegeben in SWK-Heft 2/1993, Seite A 184).
Die Bauherreneigenschaft ist im gegenständlichen Fall unbestritten. Es stellt sich ausschließlich die Frage, ob es sich beim Dachbodenausbau um die Errichtung eines Gebäudes oder um den Erwerb eines fertigen Gebäu...