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SWK 22, 1. August 1998, Seite 075

Honorar an Ehegattin

Ein an die Ehegattin bezahltes Pauschalhonorar von S 6.000 kann dann nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden, wenn die erbrachten Leistungen nicht detailliert nach Art, Umfang und zeitlicher Lagerung aufgegliedert werden und auch die Bezahlung nicht zeitnah erfolgt ist. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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