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SWK 22, 1. August 1998, Seite R 71
Normalarbeitszeit
•Die in § 2 Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz angeführte Zeit von 20 Wochenstunden kann keineswegs als Normalarbeitszeit angesehen werden. - (§ 68 EStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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