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SWK 22, 1. August 1998, Seite 074

Gewerbesteuer: Bemessungsgrundlage

Die von einer GmbH bezahlten Pflichtbeiträge für ihren zu 50 % an ihr beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer zur Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft waren als sonstige Vergütung zur Gewerbesteuerbemessungsgrundlage hinzuzurechnen. - (§ 7 Z 6 GewStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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