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Firmenwert: AfA
•Verdankt der Firmenwert seinen Fortbestand nicht der künftigen unternehmerischen Leistung, sondern bleibt er unabhängig davon bestehen, so ist er nicht abnutzbar und unterliegt keiner Absetzung für Abnutzung. - (§ 7 EStG 1972)
Im Zuge der Ehescheidung wurden der Beschwerdeführerin von ihrem Ehegatten die Alleinvertretungsrechte betreffend bestimmter Produkte entgeltlich übertragen. Die belangte Behörde verneinte die Abnutzbarkeit des Firmenwertes mit der Begründung, daß der Firmenwert in Wahrheit von der Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Dienstnehmerin ihres damaligen Ehegatten geschaffen wurde.
Der VwGH führt dazu aus: „In welchem Ausmaß der von der Beschwerdeführerin entgeltlich erworbene Firmenwert auf ihren vorangegangenen eigenen Leistungen alsS. R 74 Dienstnehmerin beruhte, kann dahingestellt bleiben; jedenfalls war dieser Firmenwert ihrem Ehegatten als Unternehmer zuzurechnen. Aus der Sicht der Beschwerdeführerin handelte es sich daher eindeutig um einen derivativ erworbenen Firmenwert, dessen künftige Wertentwicklung von den künftigen nunmehr unternehmerischen Leistungen der Beschwerdeführerin abhängig ist. Gerade diese künftigen Leistungen sind jedoch, wie bereits gesagt, nach der R...