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SWK 22, 1. August 1998, Seite 073

Land- und Forstwirtschaft: Liebhaberei

Der Verkauf von Grund und Boden einer Land- und Forstwirtschaft ist für die Ermittlung des Gesamtgewinnes im Sinne der Liebhabereiverordnung nicht relevant. - (§ 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung, BGBl. 322/1990), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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