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Reparaturkostenvorauszahlungen
•Es widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, einem bauausführenden Unternehmer durch Jahre hindurch einen Millionenbetrag zur Verfügung zu stellen, ohne daß dieser eine nennenswerte Leistung erbringt; Reparaturkostenvorauszahlungen sind in diesem Fall mangels Zusammenhanges mit der beabsichtigten Erzielung von Einkünften aus der Vermietung des Hauses nicht als Werbungskosten anzuerkennen. - (§ 188 Abs. 1 lit. d BAO), (Abweisung)
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