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Zum Entwurf eines neuen Datenschutzgesetzes
Das geltende Datenschutzgesetz und die geplanten Neuerungen im Überblick
In Anpassung an eine EG-Richtlinie) muß das geltende österreichische Datenschutzgesetz umfassend novelliert werden. In etlichen Bereichen (über)erfüllt Österreich bereits die Kriterien der Richtlinie, während andere Bereiche noch angepaßt werden müssen. Das Bundeskanzleramt hat einen Entwurf einer Novelle zur Begutachtung ausgesandt. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über das geltende Datenschutzgesetz sowie über die voraussichtlichen wesentlichen Neuerungen geben.
I. Ziel der Richtlinie)
Die EG-Richtlinie wurde erlassen, um die Datenschutzvorschriften in den Mitgliedstaaten der EG zu harmonisieren. Das EU-Gebiet soll im Hinblick auf die Kommunikation personenbezogener Daten ein Raum werden, in dem der freie Verkehr von Daten im Hinblick auf das Funktionieren des Binnenmarktes nicht behindert wird - bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzes der Grundrechte. Die von der Harmonisierung erhofften Vorteile liegen in einem gleichwertigen Schutz des Betroffenen in der gesamten Union sowie im Abbau von Wettbewerbsverzerrungen.) Wenn die Richtlinie bis zum nicht umgesetzt wird, werden jene Teile der Richtlinie, die „self-executing" sind und den einzelnen begünstigen, unmittelbar anwendbar.)