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SWK 22, 1. August 1998, Seite 076

Fitneßstudio: Werbungskosten

Die im Ertragsteuerrecht geltende Periodenbesteuerung erfordert (i. Z. m. der Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen) Feststellungen für jedes einzelne Streitjahr. - (§ 184 BAO)

Im Zuge eines zwischen dem Beschwerdeführer und seiner geschiedenen Ehegattin anhängig gewordenen Verfahrens über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, sah sich das Zivilgericht (!) dazu veranlaßt, den Gerichtsakt dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln. Der sich aus der Vermögensunterdeckung ergebende unaufgeklärte Vermögenszuwachs führte in der Folge zu Hinzurechnungen durch die Finanzbehörde. Der Verwaltungsgerichtshof rügte insbesondere die behördliche Sachgrundlagenermittlung und die unzulängliche Begründung. Wiederaufnahme-, Schätzungsgrund und Schätzungsergebnis dürfen „nur auf solche Sachverhalte gestützt werden, welche die Abgabenbehörde in Wahrnehmung ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht unter Einbeziehung der Mitwirkungspflicht des Beschwerdeführers in einem gesetzesmäßig gestalteten Verfahren erheben und in einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung begründen" können. (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Anmerkung: Die Ausführungen des VwGH b...

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