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SWK 10, 1. April 1995, Seite R 39

Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz

Nach dem Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetz muß fürEigenkompostiererkeine andere Grundgebühr für die Müllabfuhr festgelegt werden als für die anderen Anschlußpflichtigen - (§ 16 Abs. 4 Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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