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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite R 70

Kanalherstellung Salzburg

•Der Beitrag für die Herstellung eines

Hauptkanalesin Salzburg ist auch zu entrichten, wenn ein Grundstück, das schon früher an einen Hauptkanal angeschlossen war, zum Bauplatz erklärt wird — (§ 11 Szbg. Anliegerleistungsgesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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