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Kanalherstellung Salzburg
•Der Beitrag für die Herstellung eines
Hauptkanalesin Salzburg ist auch zu entrichten, wenn ein Grundstück, das schon früher an einen Hauptkanal angeschlossen war, zum Bauplatz erklärt wird — (§ 11 Szbg. Anliegerleistungsgesetz), (Abweisung)
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